
Fluchttürschloss für die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Tür mit geringen Anstrengungen gewährleistet ist.
Die Betätigung des Panikverschlusses muss ohne vorherige Kenntnisse möglich sein.
Paniktüren nach EN1125 kommen in Gebäuden mit öffentlichen Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen müssen (z.B. Ämter, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Einkaufszentren).

Fluchttürverschluss für die Anwendung in Notfällen, in denen Paniksituationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Tür gewährleistet ist.
Die Freigabe des Notausgangsverschlusses muss mit einer einzigen Betätigung möglich sein, auch wenn vorher Kenntnisse zur Betätigung des Verschlusses erforderlich sind.
Notausgangstüren nach EN179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).